Kircheneintritt

Sie wollen in unsere evangelische Kirche eintreten? Wir freuen uns darüber und informieren Sie gern, welche Schritte hierfür zu gehen sind.

 

1. Rufen Sie unser Gemeindebüro an.

2. Verabreden Sie ein Gespräch mit Pfarrerin Susanne Mahlke oder Pfarrer Bernhard Halver. Das Aufnahmegespräch soll Sie informieren und beraten. Ihre Fragen zur Organisation Kirche, zur Gemeinde vor Ort oder zu Glaubensinhalten stehen im Mittelpunkt. Auch Ihre bisherigen Erfahrungen mit Kirche haben hier ihren Platz, seien es gute oder schlechte.

3. Füllen Sie den Aufnahmeantrag aus - vielleicht gleich während des Gesprächs oder im Nachhinein zuhause und geben Sie ihn im Gemeindebüro ab.

Bringen Sie auch gern Ihre eigenen Vorstellungen ein, wie Sie sich den Wiedereintritt wünschen.

 

Das äußere Zeichen dafür, dass jemand zur christlichen Gemeinde gehört, ist die Taufe. Sie gehört untrennbar zu einer Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche dazu.

1. Zunächst ist ein Gespräch anzuraten zwischen Ihnen und Pfarrerin Susanne Mahlke oder Pfarrer Bernhard Halver. In dem Gespräch überlegen Sie gemeinsam, wie der Weg zur Taufe für Sie konkret aussehen kann. Dieser Weg soll zugeschnitten sein auf die Gegebenheiten und Möglichkeiten, die Sie und wir mitbringen.

2. Sicher wird dieser Weg einige Gespräche und Informationen zum christlichen Glauben und Leben umfassen. Eventuell können Sie gemeinsam mit anderen an einem Glaubenskurs teilnehmen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, wie Sie bereits jetzt am Leben unserer Gemeinde teilnehmen können.

3. Am Ende dieses Vorbereitungsweges steht dann Ihre Taufe in einem Gottesdienst. Dabei können und sollen Sie sich aktiv einbringen.

 

Umpfarrung: Zur Gemeinde gehören

Sie gehören einer anderen evangelischen Gemeinde an und überlegen zu uns wechseln? Das ist ganz einfach. Füllen Sie dieses Formular (https://www.ekmd.de/asset/P0-P7tn6RASzKq_qFYIpyQ/umgemeindungsformular-nachpg-bearbeitet.pdf) aus und senden es per Email oder Post an uns, schon gehören Sie dazu!

Nach Eingang des Antrags beschließt der Gemeindekirchenrat über den Antrag und Sie werden über Ihre Aufnahme informiert.